Essener Kodex

Basierend auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Rat der Stadt Essen am 27. April 2016 den „Essener Kodex für gute Unternehmensführung“ (Essener Kodex) verabschiedet. Der Essener Kodex regelt das Zusammenwirken von Stadtrat, Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsräten und den Geschäftsführern, den besseren Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und Verantwortlichen sowie die Kontrolle der Beteiligungen. So ist z. B. die individualisierte Veröffentlichung der Vergütung von Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Beteiligungsbericht der Stadt Essen im Essener Kodex geregelt.

Verhaltenskodex

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IME-Gruppe wurde ein Verhaltenskodex entwickelt und durch die jeweiligen Gremien verbindlich eingeführt.

Mission Statement

Die Geschäftsführung bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Website: www.ise-essen.de
Betreiber: ImmobilienService Essen GmbH (ISE) (siehe Impressum)

Inhalt und Zweck dieser Erklärung

Mit dieser Erklärung zur Barrierefreiheit informieren wir Sie über die Zugänglichkeit unserer Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Außerdem nennen wir Ihnen Kontaktmöglichkeiten, über die Sie uns bestehende Barrieren melden können.

Unser Engagement für Barrierefreiheit

Die ImmobilienService Essen GmbH (ISE) arbeitet daran, ihre Webseite www.ise-essen.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.

Aktueller Umsetzungsstand

Derzeit ist die Website www.ise-essen.de zu einem großen Teil barrierefrei. Einzelne Bereiche sind aktuell noch nicht vollständig nach den Vorgaben der WCAG (Level AAA) umgesetzt. Die unten genannten Punkte werden schrittweise verbessert.

Die ImmobilienService Essen GmbH (ISE) priorisiert die weitere Optimierung der Barrierefreiheit und arbeitet kontinuierlich an der vollständigen Umsetzung. Ein Relaunch bzw. größere Überarbeitung der Website ist für das kommende Jahr vorgesehen.

Bereiche mit eingeschränkter Barrierefreiheit

  • Tastaturbedienung: Nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig per Tastatur erreichbar (z. B. Slider, Akkordeon-Elemente, Suche, Captcha oder Cookie-Banner). Teilweise fehlen passende Aria-Labels bei Bedienelementen oder Links.
  • Kontraste: Einige Texte und Schaltflächen weisen noch nicht überall ausreichende Farbkontraste auf.
  • Bilder und Links: Nicht alle Bilder, Diagramme oder Videos verfügen über aussagekräftige Alternativtexte für Screenreader. Bei verlinkten Bildern ist das Linkziel teils nicht eindeutig im Alt-Text erkennbar.
  • PDF-Dokumente: Ein Teil der bereitgestellten PDF-Dateien ist noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Dokumentation dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 31.10.2025 aktualisiert. Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung und Aktualisierung wird sorgfältig durchgeführt.

Rückmeldungen und Kontaktmöglichkeiten

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten aufgefallen oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

ImmobilienService Essen GmbH (ISE)
Sitz: Kastanienallee 25, 45127 Essen

Niederlassung: Weidkamp 232, 45356 Essen
Öffnungszeiten: Mo. – Do. von 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. von 08.00 – 15.00 Uhr

Telefon: 0800 – 723 400 900
Fax: 0800 – 723 400 999
E-Mail: info@ise-essen.de

Schlichtungsverfahren

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unterhält eine Schlichtungsstelle entsprechend § 16 BGG. Diese Schlichtungsstelle fungiert als Vermittlungsinstanz zur Lösung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.

Sie haben die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle zu kontaktieren, sollten Sie mit den Antworten der oben aufgeführten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein. Das Verfahren zielt nicht darauf ab, Gewinner oder Verlierer zu bestimmen, sondern vielmehr darauf, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam eine außergerichtliche Lösung zu entwickeln. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und erfordert keine anwaltliche Vertretung.

Umfassende Informationen zum Schlichtungsverfahren, einschließlich des Verfahrensablaufs und der Antragstellung, finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Entsprechenserklärung

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